Fördermöglichkeiten
Firmen, Beschäftigte und Arbeitssuchende können unter bestimmten Voraussetzungen bei Fortbildungsmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Anmeldung zu einer Fortbildungsmaßnahme bei den zuständigen Stellen rechtzeitig beraten zu lassen. Hier finden Sie einen Überblick über die Fördermöglichkeiten.
Der Bildungsscheck
Der neu gestaltete Bildungsscheck NRW richtet sich besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Fortbildung wird unterstrichen.
Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.
- Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte
- Anzahl: max. zehn Bildungsschecks jährlich
- Zielgruppen: alle Beschäftigten (außer Öffentlicher Dienst)
- Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
- Förderung von innerbetrieblichen Seminaren (Inhouse-Schulung), die im betriebliche Zusammenhang stehen.
Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte selbst beraten und trägt den Eigenanteil.
- Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte
- Einkommen: zu versteuerndes Einkommen mehr als 20.000 € bis max. 40.000,- EUR, bei gemeinsam Veranlagten max. 80.000,- EUR
- Anzahl: jährlich ein Bildungsscheck möglich
- Zielgruppen
- alle Beschäftigten (außer Öffentlicher Dienst)
- Berufsrückkehrende
- Selbständige erhalten keine Bildungsschecks
- Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
- Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert
Der Bildungsscheck kann jeweils über die örtlichen Beratungsstellen beantragt werden.
Detailinformationen finden Sie auf www.bildungsscheck.nrw.de.
Aufstiegs-Bafög
Aufstiegs-Bafög wird gewährt für berufliche Aufstiegsfortbildungen, beispielsweise für die Polier- oder Meisterausbildung.
Die Vollzeitmaßnahmen müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden (mindestens 25 Stunden/Woche) umfassen und dürfen maximal 36 Monate dauern. Bei Teilzeitunterricht darf die Maßnahme maximal 48 Monate dauern und muss mindestens 15 Stunden im Monat umfassen.
Weitere Informationen, auch über die Höhe der Förderung, finden Sie auf www.aufstiegs-bafoeg.de
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